Startseite
Land
Sidebar
Regierung und Verwaltung
Justiz
Bewohner
Startseite
Land
Sidebar
Regierung und Verwaltung
Justiz
Bewohner
Die Verwaltung und Führung des Landes ist so aufgeteilt, dass einzelne Mitglieder möglichst wenig Macht haben.
Die Gemeinden haben weitgehende Freiheit in ihrer Ausgestaltung.
Aus Landesebene gibt es
36 Verfassungsrichter
12 Verwaltungsrichter
12 Landesrichter in Zivil- und Strafsachen
36 Mitglieder Gesetzesrat
36 Mitglieder Strategierat
36 Mitglieder Verwaltungsrat
Die 36 Ämter die von den 36 Mitgliedern des Verwaltungsrates direkt geleitet werden, sind:
Diese Ämter sind:
Landespolizei
Statistikamt
Datenschutzbeauftragter
Präsidialamt
Justizamt
Entsorgung und Recycling
Geheimdienst
Informatik
Landeskanzlei
Gemeindeamt
Tiefbauamt
Hochbauamt
Amt für diplomatische Beziehungen
Sportamt
Bildungsamt
Schutz & Rettung
Armee
19 weitere Ämter.
Auf Gemeindeebene gibt es pro Gemeinde
12 Einzelrichter in Zivil- und Strafsachen
12 Mitglieder Verordnungsrat
12 Mitglieder Strategierat
12 Mitglieder Verwaltungsrat
Der 12-köpfige Verordnungsrat erlässt Gemeinde-Verordnungen.
Der 12-köpfige Strategierat entwirft die langfristige politische Strategie.
Der 12-köpfige Verwaltungsrat führt die Landesverwaltung und setzt die strategischen Ziele um.
Auf alle 17 Gemeinden zusammen gerechnet und zusammen mit dem Bund ergibt das:
36 Verfassungsrichter
12 Verwaltungsrichter
216 Landes- und Einzelrichter in Zivil- und Strafsachen
240 Mitglieder Gesetzes- und Verordnungsräte
240 Mitglieder Strategieräte
240 Mitglieder Verwaltungsräte