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Die Regierung regiert.
Die Regierung besteht aus mehreren Räten.
Der 36-köpfige Gesetzesrat macht die Gesetze.
Der 36-köpfige Strategierat entwirft die langfristige politische Strategie.
Der 36-köpfige Verwaltungsrat führt die Landesverwaltung und setzt die strategischen Ziele um.
Aufsichtsinstanz jedes Rates ist das Verwaltungsgericht. Dessen Aufsicht wird vom Verfassungsgericht wahrgenommen.
Der Verwaltungsrat besteht aus 36 Amts-Vorstehern, wovon jeder einem Amt der Verwaltung vorsteht.
Diese Ämter sind:
Landespolizei
Statistikamt
Datenschutzbeauftragter
Präsidialamt
Justizamt
Entsorgung und Recycling
Geheimdienst
Informatik
Landeskanzlei
Gemeindeamt
Tiefbauamt
Hochbauamt
Amt für diplomatische Beziehungen
Sportamt
Bildungsamt
21 weitere Ämter.