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Regierung

Die Regierung regiert.

Macht und Befugnisse der Regierung

Die Regierung besteht aus mehreren Räten. Der 36-köpfige Gesetzesrat macht die Gesetze. Der 36-köpfige Strategierat entwirft die langfristige politische Strategie. Der 36-köpfige Verwaltungsrat führt die Landesverwaltung und setzt die strategischen Ziele um.

Aufsichtsinstanz jedes Rates ist das Verwaltungsgericht. Dessen Aufsicht wird vom Verfassungsgericht wahrgenommen.

Der Verwaltungsrat besteht aus 36 Amts-Vorstehern, wovon jeder einem Amt der Verwaltung vorsteht.

Siehe Verwaltungsgliederung für eine Liste der Ämter.

Für Polizeieinsätze ist beispielsweise der Polizeivorsteher der Gemeinde zuständig (Gemeindehoheit). Allenfalls kann der Strategierat der Gemeinde noch Detail-Anweisungen geben.

Aktuelle Regierung

Am 2.November 2014 finden Wahlen für die erste demokratische Regierung.
Für die wählbaren Ämter siehe auch Verwaltungsgliederung.

regierung.txt · Zuletzt geändert: 2014/04/24 00:31 von chef