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gemeindefeuerwehr

Gemeindefeuerwehr

Jede Gemeinde hat eine Gemeindefeuerwehr.

Insgesamt haben die 17 Gemeinden einen Bestand von 420 ausgebildeten Mitgliedern im Milizsystem. Es sind 7 Feuerwehren, dh 12 Gemeinden haben eine Feuerwehr mit ihrem Nachbarn zusammen (zusammen 6 Feuerwehren), und 1 Feuerwehr wird von 5 Gemeinden getragen.

Diese unterstützen die Berufsfeuerwehr.

Die Gemeindefeuerwehr muss diese Mindestanforderungen erfüllen:
Mindestens 40 Mitglieder, ansonsten Zusammenarbeitsvertrag zur automatischen gleichzeitigen Alarmierung mit Nachbargemeinde. (Alternativ teilen sich mehrere Gemeinden eine Feuerwehr).

1 Tanklöschfahrzeug
Pro Gemeinde ohne TLF ein Ersteinsatzfahrzeug (Feuerwehr-Org. muss insgesamt min. 1 TLF haben)
1 Autodrehleiter
1 Personentransporter
1 Verkehrsfahrzeug
1 Sanitätsfahrzeug

Es müssen pro Feuerwehr min. 5 Leute in der Verkehrsgruppe und min. 4 Leute in der Sanitätsgruppe sein.

Die Ortsfeuerwehren verfügen damit über mindestens
10 Atemschutzgeräte (7 TLF, 3 ADL, plus Reserve/Wechsel)
Transportkapazität für ca. 25-30 Personen (6 TLF, 3 ADL, 9 PTR).

gemeindefeuerwehr.txt · Zuletzt geändert: 2014/04/24 00:36 von chef