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Jede Gemeinde hat eine Gemeindefeuerwehr.
Insgesamt haben die 17 Gemeinden einen Bestand von 420 ausgebildeten Mitgliedern im Milizsystem. Es sind 7 Feuerwehren, dh 12 Gemeinden haben eine Feuerwehr mit ihrem Nachbarn zusammen (zusammen 6 Feuerwehren), und 1 Feuerwehr wird von 5 Gemeinden getragen.
Diese unterstützen die Berufsfeuerwehr.
Die Gemeindefeuerwehr muss diese Mindestanforderungen erfüllen:
Mindestens 40 Mitglieder, ansonsten Zusammenarbeitsvertrag zur automatischen gleichzeitigen Alarmierung mit Nachbargemeinde. (Alternativ teilen sich mehrere Gemeinden eine Feuerwehr).
1 Tanklöschfahrzeug
Pro Gemeinde ohne TLF ein Ersteinsatzfahrzeug (Feuerwehr-Org. muss insgesamt min. 1 TLF haben)
1 Autodrehleiter
1 Personentransporter
1 Verkehrsfahrzeug
1 Sanitätsfahrzeug
Es müssen pro Feuerwehr min. 5 Leute in der Verkehrsgruppe und min. 4 Leute in der Sanitätsgruppe sein.
Die Ortsfeuerwehren verfügen damit über mindestens
10 Atemschutzgeräte (7 TLF, 3 ADL, plus Reserve/Wechsel)
Transportkapazität für ca. 25-30 Personen (6 TLF, 3 ADL, 9 PTR).