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Die Regierung besteht aus mehreren Räten.
Der 36-köpfige Gesetzesrat macht die Gesetze.
Der 36-köpfige Strategierat entwirft die langfristige politische Strategie.
Der 36-köpfige Verwaltungsrat führt die Landesverwaltung und setzt die strategischen Ziele um.
Siehe auch Regierung.
Der Verwaltungsrat besteht aus 36 Amts-Vorstehern, wovon jeder einem Amt der Verwaltung vorsteht.
Es gibt in jeder Gemeinde ein Gemeindegericht, welches zivil- und strafrechtliche Fälle beurteilt.
Das Verwaltungsgericht beurteilt beschwerden gegen den Gesetzes-, den Strategie- und den Verwaltungsrat sowie gegen die Gemeinderäte.
Die Staatsanwaltschaft ist dem Justizamt unterstellt, welches dem Verwaltungsrat unterstellt ist.
Das Verfassungsgericht besteht aus 36 Richtern, die durch spezielle psychologische Tests ausgewählt wurden. Sie urteilen in wechselnder 12er Besetzung mit 10er Mehrheit. Das Verfassungsgericht ist oberstes Organ des Staates und kann allen anderen Organen Weisungen erteilen.
Jede Gemeinde verfügt über eine eigene Gemeindeverwaltung und einen 10-köpfigen Gemeinderat als politisches Leitorgan.
Dazu kommen noch die Gemeindegerichte.