Hier werden politische Themen grob zusammen gefasst.
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Derzeit gibt es 4 besetzte Häuser in 2 ver. Gemeinden (davon 3 in der Hauptstadt Alparena).
Diese Häuser werden einerseits gestützt auf die Verfassung nicht geräumt (Häuser dürfen genutzt werden, solange sie länger als 1 Jahr leer standen), andererseits muss ein Räumungseinsatz auch verhältnismässig sein.
Die Räumung anordnen würde der Polizeivorsteher der Gemeinde (Mitglied des Verwaltungsrates), Vollzug würde die Gemeindepolizei in Verbindung mit der Landespolizei leisten.
Der König, welcher seine Macht freiwillig aufgehoben hat, hat klar gewünscht, dass besetzte Häuser zum Bild unseres Landes als kulturelle Bereicherung und als Keimzelle des Lebens geduldet und unterstützt werden durch den Staat.